Allgemeine Veranstaltungshinweise

Alle Anmeldungen zu Veranstaltungen gehen spätestens zum Meldeschluss in Form vollständig ausgefüllter Meldeformulare per Mail an die

 

Turngaugeschäftsstelle

Rheinstr. 20
76549 Hügelsheim
Tel. 07229/181710
Fax 07229/181711

Mail: 

Turngau-Mittelbaden-Murgtal@t-online.de  

 

Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfall, Diebstahl, Personen- oder Sachschäden. Eltern haften für ihre Kinder.

Organisatorische Hinweise

Meldungen

Meldungen nach Meldeschluss können nicht berücksichtigt werden! Meldeschluss gilt für Teilnehmer und Kampfrichter!

 

Die Meldeunterlagen sind auf der Homepage des Turngaus bei der jeweiligen Veranstaltung als Download erhältlich.

 

Diese Meldeunterlagen sind vollständig auszufüllen und es sind ausschließlich diese Formulare zu verwenden! Meldungen in anderer Form können nicht angenommen werden!

Meldegelder

Sofern in den entsprechenden Ausschreibungen der einzelnen Veranstaltungen nichts anderes vermerkt ist, werden die fälligen Meldegelder und eventuell anfallenden Kampfrichterstrafgebühren entsprechend des dem Turngau erteilten SEPA-Lastschriftmandats vom Vereinskonto abgebucht. Der Einzug erfolgt zum 20. des Folgemonats auf die Veranstaltung. Die Meldeformulare sind gleichzeitig die Rechnung an den Verein. Eine gesonderte Rechnung folgt nicht mehr.

 

Ansprechpartner

Für die Betreuung der Teilnehmer/innen während einer Veranstaltung ist jeder Verein bzw. Übungsleiter selbst verantwortlich. Deshalb ist die namentliche Meldung eines Vereinsverantwortlichen/Ansprechpartners notwendig. 

 

 

Datenverarbeitung

Im Rahmen der Organisation verschiedener Wettkämpfe werden die Daten der gemeldeten Teilnehmer/innen elektronisch erfasst, aber nicht an Dritte weitergegeben. Der Gaujugendvorstand behält sich vor, diese Daten zu statistischen und organisatorischen Zwecken, sowie zur Überprüfung vorliegender Meldedaten heranzuziehen.

 

Altersnachweis/Startpass

Bei allen ausgeschriebenen Wettkämpfen benötigen alle Turner und Turnerinnen einen gültigen Altersnachweis, ggfls. auch einen gültigen Startpass. Die entsprechenden Regelungen hierzu in der jeweiligen Ausschreibung sind zu beachten.  Bei fehlendem oder falschem Altersnachweis/Startpass behält sich der Jugendvorstand entsprechende Sanktionen vor. Sind weitere Nachweise erforderlich, ist dies in den jeweiligen Ausschreibungen angegeben.

 

Sonstiges


Alle Turner/innen sollten ihren Wettkampf in geeigneter und für den jeweiligen Wettkampf üblicher Wettkampfkleidung absolvieren.
Es ist nicht erlaubt vereinseigene Geräte (z.B. Sprungbrett) zu Wettkämpfen mitzubringen.
Die Teilnehmer sollten zur Siegerehrung in angemessener Sportkleidung antreten.

Kampfrichter

Für jeden nicht gemeldeten oder nicht angetretenen Kampfrichter wird ein Strafgeld von 40,00 € erhoben.

 

Falls ein Verein keine Kampfrichter meldet oder diese nicht erscheinen, behält sich die Wettkampfleitung vor, diesen Verein vom Wettkampf auszuschließen. Weiterhin behält sich die Wettkampfleitung vor, die Kampfrichter unabhängig von der gemeldeten Wettkampfklasse einzusetzen.

 

Einen Anspruch auf Kampfrichtereinsatz gibt es nicht.

Liegen die Kampfrichtermeldungen am allgemeinen Meldeschluss nicht vor, können die Meldungen nicht mehr berücksichtigt werden. Zieht der Verein nach Meldeschluss seine Wettkämpfer/innen zurück, bleibt die Kampfrichtermeldung trotzdem bestehen.

 

Die Kampfrichter, die auf dem Meldebogen namentlich gemeldet sind, müssen beim Wettkampf auch vor Ort sein und können nicht wahllos durch andere Kampfrichter (auch nicht des eigenen Vereins) ersetzt werden. Sollte eine Umbesetzung doch nötig sein, dann kann dies bis 20 Minuten vor der Kampfrichterbesprechung der Wettkampfleitung mitgeteilt werden. Wird diese Regularie nicht eingehalten, wird ein Strafgeld in Höhe von 40.- € eingezogen. 

 

Die Vereinsvorsitzenden werden über Abbuchungen des Kampfrichter-Strafgeldes informiert.